Bei der Einkommens- und Vermögensanalyse
ergibt sich Ihre voraussichtlich zu erwartende Steuerbelastung.
Bei Bedarf werden wir zusammen mit Ihnen rechtzeitig „gegensteuern“.
Dies geschieht in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Durch die entsprechende Planungsrechnung Ihrer Steuerrücklagen
sind Sie auf das voraussichtliche Ergebnis Ihres Steuerbescheides
vorbereitet. Hierbei können wir selbstverständlich die
von Ihnen geplanten Investitionen und Vorgehensweisen mit einbeziehen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung durchführen.
Wir setzen jedoch auf den Ergebnissen Ihrer Steuerbescheide unsere
betriebswirtschaftliche Planung auf und vermeiden damit Überraschungen
bei künftigen Steuerbescheiden.
Haben Sie Verständnis dafür, dass es sich hierbei um eine
Hochrechnung auf Basis der gültigen Gesetzgebung handelt. Die
genauen Daten ermittelt Ihr Steuerberater. Auf Basis der abgegebenen
Erklärungen und der von Ihnen erhaltenen Steuerbescheide gleichen
wir dann Plan und Ist miteinander ab.
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