Die betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber große Vorteile:
Arbeitnehmer können sich im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine zusätzliche Altersrente aufbauen, für die Sie nur ca. 40 % Netto-Eigenbeitrag leisten müssen.
Arbeitgeber sind nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAvG) dazu verpflichtet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zu bieten.
Für Arbeitgeber ist die betriebliche Altersvorsorge ebenfalls interessant, da effektiv Lohnnebenkosten gesenkt werden können. Eine betrieblich finanzierte Rente stärkt die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen.
Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es fünf verschiedene Durchführungswege:
Direktversicherung (DV) // zum Ausklappen hier klicken
Die DV ist - insbesondere in kleinen und mittelgroßen Betrieben - die am häufigsten gewählte Gestaltungsform der betrieblichen Altersversorgung. Die Vorzüge: einfaches Handling, geringer Verwaltungsaufwand, Beitragsgarantie. Portabilität im Fall des Arbeitgeberwechsels oder der privaten Fortführung. Versicherungsförmige Rückdeckung, daher keine bilanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen. Die staatlich geförderte Beitragshöhe ist begrenzt.
Pensionskasse (PK) // zum Ausklappen hier klicken
Die PK bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, für die Mitarbeiter eine Altersversorgung bei einer überbetrieblichen Einrichtung aufzubauen, ähnlich der Direktversicherung. Die Vorzüge: einfaches Handling, geringer Verwaltungsaufwand, Beitragsgarantie. Portabilität im Fall des Arbeitgeberwechsels oder der privaten Fortführung. Versicherungsförmige Rückdeckung, daher keine bilanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen. Die staatlich geförderte Beitragshöhe ist begrenzt.
Unterstützungskasse (UK) // zum Ausklappen hier klicken
Die U-Kasse ist geeignet für Arbeitgeber, die die betriebliche Altersversorgung und die damit verbundenen Verpflichtungen im Rahmen einer rückgedeckten Gruppen-Unterstützungskasse aus dem Unternehmen auslagern möchten. Die Vorzüge: Ähnlich gestaltbar wie DV und PK, jedoch sind deutlich höhere Brutto-Einzahlungen mit staatlicher Förderung möglich. Ggf. Absicherung über den Pensionssicherungsverein.
Pensionsfonds (PF) // zum Ausklappen hier klicken
Der Pensionsfonds ist geeignet für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter an den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren lassen möchten und nach einem verwaltungsarmen Durchführungsweg suchen. Die Vorzüge: Versicherungsförmige Rückdeckung, daher keine bilanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen. Die staatlich geförderte Beitragshöhe ist begrenzt.
Pensionszusage oder Direktzusage (PZ) // zum Ausklappen hier klicken
Die Pensionszusage ist ein besonders flexibler Weg der betrieblichen Altersversorgung. Mit einer Pensionszusage sind jedoch auch betriebsfremde Risiken verbunden. Derartige Risiken können über eine Rückdeckungsversicherung aus dem Betrieb ausgelagert werden. Absicherung über den Pensionssicherungsverein.
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